Tarife

Das Honorar orientiert sich an den Tarifempfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP, seit dem 1. Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell (siehe Infos weiter unten):

  • Einzelsitzung à 60 Minuten (in der Praxis, per Telefon oder online) plus 15 Minuten Vor- und Nachbereitung: CHF 193.50
    Die Tarife von Telefon- und Online-Terminen sind gleich hoch wie im Sprechzimmer, da es sich um die gleichen Leistungen handelt.
  • Übrige Leistungen wie die Erstellung von Berichten, Korrespondenz mit Ärzt*innen, Telefonate mit Angehörigen etc. werden mit CHF 2.58/Min., verrechnet.
  • Die Rechnungsstellung über die Ärztekasse erfolgt in der Regel monatlich. Sie erhalten die Rechnung in der Kopie von der Ärztekasse. Psychologische Psychotherapie wird auf ärztliche Anordnung von der Grundversicherung übernommen. Bitte beachten Sie Ihre Franchise und den Selbstbehalt.

Privatabrechnung

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Damit erachten Sie Ihre psychotherapeutischen Sitzungen als persönliche Investition in Ihr psychisches Wohlbefinden. Eine Therapiesitzung à 60 Minuten inkl. Vor- und Nachbereitung verrechne ich mit CHF 193.50.


Abrechnung über Grundversicherung (Anordnungsmodell)

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell. Das heisst 15 bzw. 30 Sitzungen bei psychologischen Psychotherapeutinnen können zukünftig über die Grundversicherungen (bisher nur Zusatzversicherungen) abgerechnet werden. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung über Ihre Hausärztin, einen Psychiater oder eine Fachärztin für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM). Die Vorlage für das Anordnungsmodell stelle ich Ihnen hier gerne zur Verfügung. Meine ZSR-Nummer lautet:  O615832

Download
Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie
Formular Anordnung.pdf
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Unfall

Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt ggf. Ihre Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für die Psychotherapie.


Opferhilfe

Falls Sie Opfer einer Straftat (z.B. Missbrauch, sexuelle Gewalt, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Opferstelle Ihres Wohnkantons. Für Bern ist dies die Opfer-Hilfe Bern.


Terminverhinderung und versäumte Sitzungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden zum bekannten Tarif verrechnet, falls keine rechtzeitige Absage (24h vor dem vereinbarten Termin) erfolgt. Die Benachrichtigung kann per Telefon, Mail oder SMS erfolgen.